Vertraute Betreuung
Ihre Vorgeschichte und persönliche Situation sind bekannt – auch über einzelne Arztbesuche hinaus.
Die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) – auch Hausarztprogramm, Hausarztmodell oder Hausarztvertrag – ist ein freiwilliges Angebot der gesetzlichen Krankenkassen. Ihre gewählte Hausärztin oder Ihr gewählter Hausarzt ist die erste Anlaufstelle und führt Befunde, Medikamente und weitere Behandlungsschritte zusammen.
Ihre Vorgeschichte und persönliche Situation sind bekannt – auch über einzelne Arztbesuche hinaus.
Fachärzte und Kliniken bei Bedarf einbeziehen; Befunde und Empfehlungen gemeinsam einordnen.
Mögliche Wechselwirkungen und unnötige Doppelverordnungen leichter erkennen.
Vorbefunde nutzen, um doppelte Untersuchungen, zusätzliche Wege und Belastungen möglichst zu vermeiden.
Regelmäßige Kontrollen und koordinierte Betreuung bei chronischen oder mehreren Erkrankungen.
Impfstatus und Vorsorge einbeziehen. Zusätzliche Vorsorge- und Serviceangebote hängen vom Kassenvertrag ab.
Wir möchten Patienten mit passendem HZV-Vertrag mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis bevorzugt ins Hausarztprogramm einschreiben. So können wir Sie langfristig begleiten und Ihre Versorgung gemeinsam planen.
Wir erläutern Ihnen vorher Vorteile und Bedingungen. Sie entscheiden freiwillig; auch ohne Einschreibung behandeln wir Sie weiterhin hausärztlich.
Unsere Praxis nimmt am Gesundheitsnetz prosper der KNAPPSCHAFT teil. Deshalb schreiben wir Knappschaft-Versicherte nicht zusätzlich in die HZV ein. Unsere HZV-Empfehlung gilt für Versicherte anderer Kassen mit passendem Vertrag. Fragen zu prosper beantwortet unser Team.
Fragen Sie unser Team beim nächsten Termin nach der HZV und bringen Sie Ihre Gesundheitskarte mit.
Wir prüfen die Einschreibung bei Ihrer Kasse und erklären Leistungsumfang, Teilnahmebedingungen und Datenschutz.
Nur mit Ihrer Teilnahme- und Einwilligungserklärung erfolgt die Einschreibung. Über den Beginn werden Sie nach den Vertragsregeln informiert.
Die wichtigsten Regeln stehen direkt in den Überschriften. Öffnen Sie die Zeilen für Einzelheiten.
Bei gesundheitlichen Anliegen wenden Sie sich grundsätzlich zuerst an Ihre gewählte Hausärztin oder Ihren gewählten Hausarzt. Notwendige fachärztliche Behandlungen sind weiterhin möglich und werden über die Hausarztpraxis abgestimmt.
Ausnahmen gelten unter anderem für Augenheilkunde, Frauenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, zahnärztliche Behandlungen und Notfälle. Weitere Ausnahmen und Vertretungsregelungen stehen in Ihrem Vertrag.
Mit der Einschreibung binden Sie sich in der Regel für mindestens ein Jahr an die gewählte hausärztliche Betreuung. Beginn, Verlängerung, Widerruf, Kündigung und Hausarztwechsel richten sich nach den Teilnahmeunterlagen Ihrer Krankenkasse. Wir besprechen diese Regeln vor Ihrer Entscheidung.
Die HZV-Teilnahme ist kostenlos. Gesetzliche Zuzahlungen entfallen dadurch nicht automatisch. Ob Ihr Vertrag besondere Vergünstigungen enthält, klären wir vor der Einschreibung.
Eine feste hausärztliche Anlaufstelle kann auch sinnvoll sein, wenn Sie selten ärztliche Hilfe benötigen. Die konkreten Teilnahmevoraussetzungen hängen vom Vertrag Ihrer Krankenkasse ab.
Manche Verträge bieten zusätzliche Vorsorgeleistungen oder andere Untersuchungsintervalle. Wir prüfen, was Ihr Vertrag umfasst. Mehr zum Thema finden Sie unter Check-up und Vorsorge in Bottrop.
Wir bei Dres. Mousalli & Gieretz beraten Sie beim nächsten Termin oder telefonisch und prüfen mit Ihnen die Teilnahmemöglichkeit.
Allgemeine Patienteninformation, Stand September 2026. Maßgeblich für Ihre Teilnahme sind die Unterlagen Ihrer Krankenkasse.